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BPM-Rückerstattung beim Export aus den Niederlanden: Voraussetzungen und Ablauf

Wer ein Auto aus den Niederlanden exportiert, kann unter Voraussetzungen einen Teil der BPM, der niederländischen Zulassungssteuer, zurückbekommen. Wichtig ist die Zulassung in Deutschland innerhalb von 13 Wochen. Unser Rückerstattungsservice kostet 149 € fest; der Belastingdienst entscheidet.

  • Fester Servicepreis von 149 €
  • Prüfung, Antrag und Fristüberwachung
  • Auch Einspruch, wenn nötig

149 € Festpreis

Auto mit weißen niederländischen Exportkennzeichen, bereit für die Überführung nach Deutschland
Komplettes Exportpaket für Deutschland: Kentekenbewijs deel II, Grüne Karte und zwei weiße Exportkennzeichen
Logo RDW Erkend bedrijf: Auto Export Duitsland ist ein RDW-anerkannter Exportbetrieb

In den Niederlanden fällt bei der Registrierung eines Fahrzeugs die BPM an, eine eigene Zulassungssteuer. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug exportiert und in Deutschland zugelassen, kann der Belastingdienst, die niederländische Steuerbehörde, einen Teil dieser Steuer erstatten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Seite erklärt, was die BPM ist, welche Bedingungen gelten und warum die Zulassung in Deutschland dabei das Tempo vorgibt.

Kentekenbewijs deel II eines Autos, das nach Deutschland geht: BPM-Erstattung beim Export
Beim Export kann manchmal ein Teil der BPM erstattet werden; darüber entscheidet die niederländische Steuerbehörde.

BPM Niederlande erklärt: was Käufer aus Deutschland wissen sollten

Die BPM ist eine niederländische Steuer auf die Registrierung von Fahrzeugen. In Deutschland zahlen Sie bei der Zulassung dagegen Gebühren, danach jährlich Kfz-Steuer und bei einem neuen Fahrzeug Umsatzsteuer. Für Käufer aus Deutschland ist die BPM deshalb ein ungewohnter Posten: Sie ist in den Niederlanden angefallen, und beim Export kann ein Teil davon zurückfließen. Ob und wie viel, entscheidet allein der Belastingdienst.

Voraussetzungen für die BPM-Rückerstattung beim Export

Der Belastingdienst nennt unter anderem diese Bedingungen:

  • ein gebrauchter Pkw, Lieferwagen oder ein Motorrad,
  • ein niederländisches Kennzeichen, das am oder nach dem 16. Oktober 2006 erteilt wurde,
  • kein Schadensfahrzeug,
  • der Status Export bei der RDW,
  • eine dauerhafte Registrierung in einem anderen EU-Land (oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen), in das das Fahrzeug gebracht wurde,
  • diese Registrierung innerhalb von 13 Wochen, nachdem die RDW den Status Export vergeben hat.

Zuerst wird das Fahrzeug für den Export abgemeldet, danach folgt der Antrag mit dem Formular des Belastingdienst: ausdrucken, unterschreiben, einschicken. Ausgezahlt wird auf das Konto, das dem Belastingdienst bekannt ist. Zu den Nachweisen gehört unter anderem eine Kopie der Registrierung im anderen EU-Land; Belege der tatsächlichen Überführung bewahren Sie in Ihren Unterlagen auf.

13 Wochen: die Zulassung in Deutschland zügig planen

Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die RDW den Status Export vergibt. Notieren Sie sich dieses Datum, damit Sie die 13 Wochen im Blick behalten. Planen Sie die deutschen Schritte deshalb gleich nach dem Export:

  1. Termin bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts buchen.
  2. Prüfbericht klären: eine neue HU oder ein gültiger APK-Bericht, wenn die Zulassungsstelle ihn akzeptiert.
  3. CoC oder Datenbestätigung bereitlegen.
  4. eVB bei einem deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer anfordern.

Was hier schiefgehen kann: Fehlt die CoC, ist ein Gutachten nötig; fehlt der Teil II der niederländischen Papiere, braucht die Zulassungsstelle erst eine Bestätigung über das Kraftfahrt-Bundesamt; und späte Termine fressen die Frist auf. Wie die Zulassung im Einzelnen abläuft, steht unter Auto aus Holland in Deutschland zulassen.

Eine deutsche Befreiung, die durch die BPM-Rückerstattung verloren ginge, haben wir in den untersuchten Quellen nicht gefunden. Die Umsatzsteuer bei einem neuen Fahrzeug steht davon getrennt. Wer mit dem Auto umzieht, findet weitere Hinweise unter Umzug nach Deutschland mit Auto.

BPM-Rückerstattung für Käufer, die auf eigenen Namen exportieren

Haben Sie das Auto in den Niederlanden gekauft und auf Ihren Namen exportiert, hängt es von den Voraussetzungen des Belastingdienst ab, ob eine Rückerstattung möglich ist. Wir prüfen diese Voraussetzungen für Ihr Fahrzeug, bevor Sie Zeit investieren. Für ein Wohnmobil sagen wir nichts zu, denn die Regelung nennt Pkw, Lieferwagen und Motorräder. Für Lieferwagen gilt die Regelung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; mehr zu Nutzfahrzeugen unter Lkw und Transporter aus Holland.

Was eine BPM-Rückerstattung verhindern kann

  • Die Registrierung in Deutschland kommt erst nach mehr als 13 Wochen.
  • Das niederländische Kennzeichen wurde vor dem 16. Oktober 2006 erteilt.
  • Das Fahrzeug ist ein Schadensfahrzeug oder kein Pkw, Lieferwagen oder Motorrad.
  • Das Fahrzeug hat bei der RDW nicht den Status Export.

BPM-Rückerstattung mit unserem Service in vier Schritten

  1. Export: Das Fahrzeug wird an unserem Schalter oder aus der Ferne für den Export abgemeldet.
  2. Prüfung und Berechnung: Wir prüfen die Voraussetzungen und berechnen die mögliche Rückerstattung.
  3. Antrag: Wir füllen das Antragsformular aus und reichen es beim Belastingdienst ein.
  4. Fristen: Wir überwachen die Fristen und legen wenn nötig Einspruch ein.

Die Zulassung in Deutschland erledigen Sie in dieser Zeit selbst; die Kopie der deutschen Registrierung gehört zu den Nachweisen.

Unser BPM-Rückerstattungsservice zum Festpreis

Wir übernehmen die Prüfung der Voraussetzungen, die Berechnung, das Antragsformular, die Einreichung beim Belastingdienst, die Fristüberwachung und wenn nötig den Einspruch. Der Servicepreis ist fest: 149 € einschließlich Mehrwertsteuer. Das Exportdokument ist darin nicht enthalten; es kostet ab 50 €. Der Belastingdienst entscheidet über Erstattung, Höhe und Bearbeitungszeit, und einen Betrag oder eine Frist sagen wir nicht zu. Alle Tarife finden Sie unter Kosten für Export und Zulassung.

BPM-Erstattungsservice auf einen Blick

Preis
149 € feste Servicegebühr, inklusive MwSt.
Wer entscheidet
Die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst): über Erstattung, Höhe und Bearbeitungszeit

Das übernehmen wir

  • Prüfung der Voraussetzungen
  • Berechnung der möglichen Erstattung
  • Das Antragsformular
  • Einreichung bei der Belastingdienst
  • Überwachung der Fristen
  • Bei Bedarf ein Einspruch

Die Exportpapiere (ab 50 €) sind nicht enthalten; die erledigen wir separat. Eine Erstattung oder Bearbeitungszeit versprechen wir nicht.

Heute noch exportieren?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns für eine kostenlose Beratung oder einen Termin, auch außerhalb der Bürozeiten. Sonntags gilt ein höherer Tarif; den Preis erfahren Sie immer vorab.

BPM zurückfordern: Fragen von Käufern aus Deutschland

Was ist die BPM?

Die BPM ist eine niederländische Zulassungssteuer, die bei der Registrierung eines Fahrzeugs in den Niederlanden anfällt. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug exportiert und dauerhaft in einem anderen EU-Land registriert, kann der Belastingdienst unter Voraussetzungen einen Teil davon erstatten.

Kann ich als Käufer aus Deutschland die BPM zurückbekommen?

Ob eine Rückerstattung möglich ist, hängt von den Voraussetzungen des Belastingdienst ab, zum Beispiel vom Datum des niederländischen Kennzeichens, vom Zustand des Fahrzeugs und von der Registrierung innerhalb von 13 Wochen. Mit unserem Rückerstattungsservice prüfen wir diese Voraussetzungen für Ihr Fahrzeug.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Das entscheidet der Belastingdienst; er nennt keine Bearbeitungszeit. Ausgezahlt wird auf das Konto, das dem Belastingdienst bekannt ist. Eine Frist oder einen Betrag sagen wir nicht zu.

Deckt der Festpreis von 149 € auch das Exportdokument ab?

Nein. Der Servicepreis von 149 € gilt fest für die Rückerstattung; das Exportdokument ab 50 € kommt dazu.

Verliere ich durch die BPM-Rückerstattung eine Befreiung in Deutschland?

Eine solche deutsche Befreiung haben wir in den untersuchten Quellen nicht gefunden. Die Umsatzsteuer bei einem neuen Fahrzeug in Deutschland ist von der BPM-Rückerstattung unabhängig.

Quellen zur BPM-Rückerstattung bei Export